Beschäftigte in Privathaushalten werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt. Grundsätzlich sind Beschäftigte im Haushalt bei einer entgeltlichen Beschäftigung versicherungspflichtig. Bei familiären Bindungen[1] gelten besondere Anforderungen an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

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