Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz[2] [Vom 08.09.2015 bis 15.11.2022: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie] nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,

 

1.

die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,

 

2.

das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,

 

3.

die Anforderungen der Umschulungsprüfung und ihre Zulassungsvoraussetzungen sowie

 

4.

das Prüfungsverfahren der Umschulung

unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung bestimmen (Umschulungsordnung).

[1] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019. Der bisherige § 42e wird § 42j. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2020.
[2] Geändert durch Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 09.11.2022. Anzuwenden ab 16.11.2022.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge