(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:
1. |
den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters; |
2. |
die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift; |
3. (weggefallen)
4. |
die Vertretungsmacht der Gesellschafter. |
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