Um die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. verbessern zu können, ist die betriebliche Prävention von MSE unumgänglich. Insbesondere vor dem Hintergrund älter werdender Belegschaften und der insgesamt längeren Lebensarbeitszeit erhält das Engagement für die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter einen zunehmend hohen Stellenwert. Denn nicht nur die Versorgungskosten zur Behandlung von MSE sind hoch, sondern v. a. auch die sozialen und wirtschaftlichen Verluste führen zu einem betriebs- und volkswirtschaftlichen Schaden. Deshalb gewinnt die Prävention von MSE als Teil eines nachhaltigen BGM stetig an Bedeutung. Denn die Gesundheit der Beschäftigten trägt maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Erfolg von Unternehmen bei.

In Bezug auf die Prävention von MSE ergeben sich i. W. 2 Ansatzpunkte:

  1. die Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen und
  2. die Förderung des gesundheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten.

Genau diese beiden Aspekte spielen auch eine zentrale Rolle, wenn es um die Frage physiologischer und damit auch gesundheitsförderlichen Körperhaltungen bei der Arbeit geht. Denn zum einen entscheiden die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz darüber, welche Körperhaltungen während der Ausübung einer Arbeitstätigkeit eingenommen werden können bzw. sogar eingenommen werden müssen und zum anderen können durch das individuelle Verhalten der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz haltungsbedingte Belastungen entweder reduziert oder auch verstärkt werden.

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