Zu Beginn der Güteverhandlung werden vom Vorsitzenden die für jede Partei erschienenen Personen namentlich festgestellt, sodann erfolgt in freier Form die Erörterung des Streitverhältnisses. Die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung werden auf Tonträger protokolliert.

Der Vorsitzende wird insbesondere prozessunerfahrenen Parteien oder solchen, die anwaltlich nicht vertreten sind, die Sach- und Rechtslage mehr oder weniger umfassend erläutern, um so die Beweggründe für einen möglichen Vergleichsvorschlag transparent zu machen. Wenn der Vorsitzende eine Einigungsmöglichkeit erkennt, wird er einen Einigungsvorschlag unterbreiten. Die Parteien können diesen Vorschlag akzeptieren oder Gegenvorschläge unterbreiten oder jedwede Einigung ablehnen.

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