Die Beitragseinheiten je Gewerbezweig werden mit dem Beitragsfuß multipliziert. Ergebnis ist der Beitrag je Gewerbezweig bzw. Gefahrklasse.

Formel: Beitragseinheiten (Entgelte × Gefahrklasse) × Beitragsfuß = Beitrag.

Die Summe der Beiträge aller Gewerbezweige eines Unternehmens ergibt den Gesamtbeitrag zur Berufsgenossenschaft für das abgelaufene Kalenderjahr.

Berechnung des Beitragsfußes

Vorausgesetztes Umlagesoll: 180,5 Mio. EUR. Ermittelte Beitragseinheiten: 51,7 Mrd.

 
180,5 Mio. EUR = 0,00349 EUR (Beitragsfuß, gerundet)
51,7 Mrd. BE

Auf 1 EUR Entgelt sind in Gefahrklasse 1: 0,00349 EUR Beitrag zu zahlen.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Beitrags für ein Einzelunternehmen

 
Tarifstelle Entgelte × (EUR) Gefahrklasse = Beitragseinheiten × Beitragsfuß = Beitrag (EUR)
1 2.400.000 1,0 2.400.000 0,00349 8.376,00
4 8.650.000 6,8 58.820.000 0,00349 205.281,80
8 1.100.000 1,2 1.320.000 0,00349 4.606,80
Summe 12.150.000 Gesamt-Berufsgenossenschaftsbeitrag des Unternehmens: 218.264,60

Der Unternehmer zahlt bei 12.150.000 EUR Entgelt 218.264,60 EUR an Beiträgen. Das entspricht einem Prozentsatz von rund 1,8 % der Entgelte.

Die Satzung der Berufsgenossenschaft kann bestimmen, dass ein einheitlicher Mindestbeitrag erhoben wird. Der Mindestbeitrag wird in der Satzung festgesetzt.[1] Dieser Mindestbeitrag wird von Unternehmen mit extrem niedrigen Entgeltsummen gefordert. Abweichend von der grundsätzlichen Art der Beitragsberechnung kann die Satzung der Berufsgenossenschaft bestimmen, dass die Beiträge nicht nach Arbeitsentgelten, sondern nach der Zahl der Versicherten unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken berechnet werden.[2] Darüber hinaus können Beiträge auch auf einem nach Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt berechnet werden.[3]

Außer dem Beitrag zur Berufsgenossenschaft im Beitragsbescheid gibt es auch weitere Beitragsanteile.[4]

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