Der Gesamtzuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist gleichmäßig auf alle Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten zu verteilen, um so ggf. auch in einen Versorgungsausgleich oder Rentensplitting einbezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Kalendermonat mit einer Grundrentenbewertungszeit einen Entgeltpunktewert von über oder unter der maßgebenden Höchstgrenze aufweist.

Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten, die mit Entgeltpunkten (Ost) belegt sind, werden Zuschläge an Entgeltpunkte (Ost) zugeordnet, die mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu bewerten sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge