Der nach dem zweiten Schritt um 12,5 % gekürzte durchschnittliche kalendermonatliche Zuschlag an Entgeltpunkten ist mit der Anzahl der Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten zu vervielfältigen, max. mit 420 Kalendermonaten (= 35 Jahre).

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Gesamtzuschläge

Eine Versicherte aus Köln hat in ihrem Versicherungsleben insgesamt 45 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt, davon sind

  • 480 Kalendermonate (40 Jahre) mit Grundrentenzeiten belegt und
  • 444 Kalendermonate (37 Jahre) mit Grundrentenbewertungszeiten.

Aus allen rentenrechtlichen Zeiten resultieren insgesamt 25 Entgeltpunkte, hiervon entfallen 22 Entgeltpunkte auf Grundrentenbewertungszeiten.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?

Aus den Grundrentenbewertungszeiten ergeben sich durchschnittlich 0,0496 Entgeltpunkte (22 Entgeltpunkte : 444 Kalendermonate). Dieser Entgeltpunktewert kann nicht als Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung berücksichtigt werden, da mit 0,0992 Entgeltpunkten (0,0496 Entgeltpunkte x 2) die maßgebende Höchstgrenze von 0,0667 Entgeltpunkten überschritten ist. Von daher ist Zuschlag auf 0,0171 Entgeltpunkte (0,0667 Entgeltpunkte – 0,0496 Entgeltpunkte) zu begrenzen.

Der Zuschlag von 0,0171 Entgeltpunkten ist um 12,5 % auf 0,0150 Entgeltpunkte zu mindern (0,0171 Entgeltpunkte x 0,875). Der gekürzte Zuschlag von 0,0150 Entgeltpunkten ist für 420 Kalendermonate zu berücksichtigen und ergibt insgesamt einen Zuschlag von 6,3 Entgeltpunkten für langjährige Versicherung. Die Entgeltpunkte erhöhen sich von 25 Entgeltpunkten auf insgesamt 31,3 Entgeltpunkte.

Damit erhöht sich die Rente von 940,00 EUR (25 Entgeltpunkte x 37,60 EUR [aktueller Rentenwert West]) um 236,88 EUR (6,3 Entgeltpunkte x 37,60 EUR) auf 1.176,88 EUR (31,3 Entgeltpunkte x 37,60 EUR).

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