Es können keine allgemeingültigen Aussagen über eine absolut gerechte oder angemessene Entlohnung getroffen werden. Es wurden jedoch Verfahren entwickelt, die zumindest bestrebt sind, eine relative Entgeltgerechtigkeit zu erreichen. Der Arbeitnehmer muss das Gefühl haben, dass er entsprechend seiner Leistung entlohnt wird und dass sein Entgelt im Verhältnis zu dem seiner Arbeitskollegen gleich bzw. angemessen abgestuft ist. Insbesondere ist es nicht nachvollziehbar, dass in vielen Unternehmen auch heute noch Frauen für die gleiche Tätigkeit niedriger entlohnt werden, als ihre männlichen Kollegen, Stichwort "Gender Pay Gap".

Die Arbeitsbewertung bietet Hilfsmittel und Verfahren an, die die unterschiedlichen Arbeitsplatzschwierigkeiten hinsichtlich der körperlichen, geistigen und psychischen Anforderungen an die Mitarbeiter zu analysieren und zu bemessen versuchen, um so zu einer möglichst gerechten Differenzierung des Grundentgelts zu kommen. Bei der Ermittlung dieses Grundentgelts wird nicht die persönliche Leistung des Beschäftigten berücksichtigt. Es wird also hierbei nicht die Person, sondern ausschließlich der Arbeitsplatz bewertet. Das betriebliche Entlohnungssystem setzt sich aus einer oder mehreren Entgeltformen zusammen. Unternehmensspezifische Gegebenheiten sind unbedingt zu berücksichtigen, sodass auch keine einheitliche Empfehlung für die Verwendung einer oder mehrerer Entgeltformen gegeben werden kann. Die persönliche Leistung des einzelnen Mitarbeiters kann aber durch die Verwendung geeigneter Entgeltformen berücksichtigt werden.

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