Während früher die menschliche Arbeit in abhängige und unabhängige Arbeit eingeteilt wurde, ist diese Klassifizierung heute zu allgemein und nicht mehr aktuell. Durch die ständig steigende Bedeutung des Personalwesens in der Betriebswirtschaftslehre und vor allem in den Unternehmen musste diese allgemeine Untergliederung weiter verfeinert werden. Man kann den Begriff der Arbeit daher heute wie folgt aufgliedern:

1.1 Leitende Arbeit (dispositiver Faktor)

Diese Form der Arbeit blieb in früheren Zeiten ausschließlich dem Unternehmer selbst vorbehalten. In begrenztem Maße trifft dies auch heute noch für kleinere Unternehmen zu, wenn auch dort der Unternehmer die nachfolgend dargestellten Arbeitsformen überwiegend ausführt.

Nach Gutenberg[1] ist der dispositive Faktor neben den drei Elementarfaktoren menschliche Arbeitsleistung, Betriebsmittel und Werkstoffe der vierte Produktionsfaktor, mit dem die leitende (lenkende, planende, organisierende) Tätigkeit der Geschäftsleitung in einem Unternehmen bezeichnet wird. Aufgabe dieses positiven Produktionsfaktors ist es, die drei Elementarfaktoren optimal zu verknüpfen.

Abb. 1: Produktionsfaktoren

Im Zuge der ständig steigenden wirtschaftlichen Konzentration und Globalisierung innerhalb der nationalen und internationalen Wirtschaftssysteme erfolgt heute eine zunehmende Delegation dieser Unternehmerfunktion von der obersten Unternehmungsebene auf die direkt darunter angesiedelte Ebene des mittleren Managements. DerUnternehmensführung und damit der obersten Unternehmungsebene fällt demnach in der modernen Betriebswirtschaftslehre im Wesentlichen die Entwicklung und die Vorgabe der grundlegenden und richtungsweisenden Grundsatzentscheidungen zu.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die Bestimmung und Vorgabe der obersten Unternehmensziele,
  • die Bestimmung und Vorgabe der Unternehmenspolitik,
  • die Bestimmung und Vorgabe der Personalpolitik,
  • die Koordination der Unternehmensteilbereiche und
  • die Repräsentation des Unternehmens sowie
  • die Interessenvertretung des Unternehmens in Verbänden und der Öffentlichkeit.

Die Aufgabe der eigentlichen administrativen Leitung des Unternehmens, also das Tagesgeschäft, wird vom Middle-Management übernommen. Es besteht darin, die von der Unternehmensführung vorgegebenen Gesamt- oder Strategieentscheidungen in die betriebliche Praxis, d. h. in einzelne Arbeitsschritte durch konkrete und überprüfbare Anweisungen für die Arbeitnehmer, umzusetzen.

[1] Gutenberg, Erich; Dt. Wirtschaftswissenschaftler (1897-1984).

1.2 Planende Arbeit

Die planende Arbeit umfasst das gesamte Unternehmen mit all seinen einzelnen Bereichen. Tätigkeitsfelder sind die jeweiligen Märkte, auf denen das Unternehmen aktiv ist, sowohl im Inland (national) wie auch gegebenenfalls im Ausland (international). Sie hat die Aufgabe, über das tägliche Geschehen hinaus Informationen, Daten, Entwicklungen und – immer wichtiger – Tendenzen für zukünftige Perioden im Voraus zu beschaffen, zu erforschen und zu analysieren.

Daraus sich ergebende Entscheidungen bzw. Entscheidungsvarianten sind vorzubereiten und ihre Auswirkungen für das eigene Unternehmen sowie den gesamten Markt (Konkurrenzsituation) darzustellen. Von der Aufgabenstellung her ist diese Funktion entweder der obersten Unternehmensebene zuzuordnen, soweit diese in gewissem Maße auch operativ tätig ist, oder aber in speziellen Stabsstellen bzw. Stabsabteilungen zu organisieren.

1.3 Beratende Arbeit

Die unterstützende Arbeit der Unternehmensführung bei der Entwicklung und Formulierung der einzelnen Grundsatzentscheidungen sowie die Darstellung und Auswahl der verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Unternehmens- bzw. Marktgegebenheiten gegeneinander abzuwägen, wird in größeren Unternehmen durch gesonderte Stabsabteilungen umgesetzt.

Kleinere Unternehmen können und sollten sich hierbei externer betriebswirtschaftlicher Berater bedienen. Hilfreich ist auch die Einrichtung eines Beirates, der mit unterschiedlichen externen Fachleuten besetzt sein sollte. Dieser Beirat übernimmt dann die Funktion der zuvor genannten Stabsabteilungen, wobei die Kompetenzen des Beirates auch umfassender sein können.

1.4 Überwachende Arbeit

Während früher hierunter ausschließlich die Kontrolle einzelner Teilbereiche oder Mitarbeiter innerhalb der Unternehmung verstanden wurde, hat sich dies durch die Einführung und ständige Ausweitung des Unternehmens-Controlling wesentlich geändert. Mit den modernen Controlling-Instrumenten wird das gesamte Geschäftsgebaren eines Unternehmens überwacht. Das bedeutet, dass hiervon nicht nur die ausführende und verwaltende Arbeit, sondern auch die leitende Arbeit betroffen ist.

(Personal-)Controlling bezieht sich nicht ausschließlich auf die Auswertung von betrieblichen Daten, sondern – viel wichtiger – die Einführung von Informationskanälen und die Organisation von Informationsabläufen innerhalb des Unternehmens. Diese sichern, dass die jeweils aktuell benötigten Informationen und Daten den jeweiligen Entscheidungsträgern schnellstmöglich zur Verfügung stehen und von diesen auch tatsächlich genutzt werden. Contro...

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