Der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich ist wie folgt durchzuführen:

  1. Hochrechnung auf Jahresbetrag: Nach Ablauf eines jeden Lohnzahlungs- bzw. Lohnabrechnungszeitraums ist der laufende Arbeitslohn der insgesamt abgelaufenen Lohnzahlungs-/Lohnabrechnungszeiträume auf einen Jahresbetrag hochzurechnen, z. B.

    • der laufende Arbeitslohn für die Monate Januar bis April / 4 x 12,
    • der laufende Arbeitslohn Januar bis Mai / 5 x 12.
  2. Abzug von Freibeträgen: Von dem so ermittelten Jahresbetrag (Jahresarbeitslohn) sind die ggf. in Betracht kommenden Freibeträge für Versorgungsbezüge (Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag) und der Altersentlastungsbetrag abzuziehen.
  3. Anwendung der Jahreslohn-Steuertabelle: Für den so berechneten steuerpflichtigen Jahreslohn ist die Lohnsteuer aus der Jahreslohn-Steuertabelle zu ermitteln. Dabei ist die als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildete Steuerklasse maßgebend.
  4. Umrechnung der Jahreslohnsteuer: Danach ist der Teilbetrag der Jahreslohnsteuer zu ermitteln, der auf die abgelaufenen Lohnzahlungs-(Lohnabrechnungs-)zeiträume entfällt.
  5. Abzug bereits erhobener Lohnsteuer: Von diesem Steuerbetrag ist die Lohnsteuer abzuziehen, die von dem laufenden Arbeitslohn der abgelaufenen Lohnzahlungs-(Lohnabrechnungs-)zeiträume bereits erhoben worden ist.
  6. Einzubehaltende Lohnsteuer: Der Restbetrag ist die Lohnsteuer, die für den zuletzt abgelaufenen Lohnzahlungs-(Lohnabrechnungs-)zeitraum zu erheben und einzubehalten ist.
 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Lohnsteuer beim permanenten Jahresausgleich

Die Monatslöhne Januar bis Mai eines Kalenderjahres betragen 15.000 EUR. Für die Monate Januar bis April des Kalenderjahres wurden bisher 2.000 EUR (fiktiv) an Lohnsteuer einbehalten und abgeführt.

Ergebnis:

 
Hochrechnung auf Jahresbetrag (15.000 EUR/5 Monate × 12 Monate) 36.000,00 EUR
Abzug von Freibeträgen 0,00 EUR
Fiktive Lohnsteuer bei Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle (Steuerklasse I) 5.547,00 EUR
Umrechnung der Jahreslohnsteuer (5.547 EUR/12 Monate × 5 Monate) 2.311,25 EUR
Abzug bereits erhobener Lohnsteuer 2.000,00 EUR
Einzubehaltende Lohnsteuer 311,25 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge