Setzt der Arbeitgeber eine elektronische bzw. maschinelle Lohnabrechnung ein, ermittelt ein Berechnungsprogramm die Lohnsteuer. Für die maschinelle Lohnsteuerberechnung gibt das Bundesfinanzministerium mindestens einmal jährlich einen amtlichen Programmablaufplan bekannt, nach dem das Berechnungsprogramm zu erstellen ist.[1]

Alternativ kann die abzuführende Lohnsteuer mithilfe von Lohnsteuertabellen (manuelle Berechnung) abgelesen werden.

 
Wichtig

Übergangsregelung für manuelle Berechnung endet am 31.3.2024

Einen Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer hat die Verwaltung erstmals im Februar 2024 vorgelegt.[2] Die neuen Tabellen sind spätestens ab 1.4.2024 anzuwenden. Zum gleichen Zeitpunkt läuft die Übergangsregelung aus, nach welcher der manuelle Lohnsteuerabzug noch auf Grundlage der Tabellen für 2023 vorgenommen werden konnte.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge