Prüfung des Anspruchs auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V
Im Ergebnis ist bei einem Antrag auf Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
nein | |||||||
↓ | ja | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
nein | |||||||
↓ | ja | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
nein | |||||||
↓ | ja | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
ja | |||||||
↓ | nein | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
ja | |||||||
↓ | nein | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
ja | |||||||
↓ | nein | ||||||
Es besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V. | |||||||
Prüfung des Anspruchs auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V
Bei einem Antrag auf Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V ist im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
nein | |||||||
↓ | ja | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. Der Anspruch ist nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu prüfen. | |||||
nein | |||||||
↓ | ↓ | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
nein | |||||||
↓ | ↓ | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
nein | |||||||
↓ | ja | ||||||
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→ | Aufgrund des insoweit bestehenden eigenständigen Sozialleistungsanspruchs des Kindes ist eine einzelfallbezogene Prüfung des Leistungsanspruchs- und umfangs an Haushaltshilfe unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI erforderlich, sofern die weiteren Voraussetzungen (Nr. 6 bis 8) erfüllt werden. | |||||
ja | |||||||
↓ | nein | ||||||
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→ | Anspruch besteht nur für die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung des Kindes, sofern die weiteren Voraussetzungen (Nr. 7 bis 8) erfüllt werden. | |||||
ja | |||||||
↓ | nein | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
ja | |||||||
↓ | nein | ||||||
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→ | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. | |||||
ja | |||||||
↓ | nein | ||||||
Es besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V. |
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