Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere:

  • Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld,
  • Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (vgl. Ziffer 3.3.1),
  • Zuschüsse zum Krankentagegeld privat Versicherter,
  • Sachbezüge (z. B. Kost, Wohnung und private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen),
  • Firmen- und Belegschaftsrabatte,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Kontoführungsgebühren,
  • Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen,
  • Telefonzuschüsse und
  • Beiträge und Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1b BetrAVG; vgl. Ziffer 3.3.2).

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