1. Meldungen der Arbeitgeber

1.1

Frage
Hat der Arbeitgeber auch nach beendeter Beschäftigung rückwirkend eine GKV-Monatsmeldung abzugeben?

Antwort
Ja. Erhält der Arbeitgeber erst nach beendeter Beschäftigung Kenntnis über eine weitere beitragspflichtige

Einnahme bzw. eine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung des Arbeitnehmers, das/die während der Beschäftigung bezogen/ausgeübt wurde, sind die fehlenden GKV-Monatsmeldungen nachträglich abzugeben. Hierauf wird die Krankenkasse mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) entsprechend reagieren.

1.2

Frage
Der Arbeitnehmer wechselt vom Arbeitsplatz im Betriebsteil A zu einem Arbeitsplatz in den Betriebsteil B. Hat der Arbeitgeber diesen Arbeitsplatzwechsel im Rahmen des qualifizierten Meldedialogs zu berücksichtigen?

Antwort
Ja. Fordert die Krankenkasse eine GKV-Monatsmeldung für den Arbeitnehmer unter der Betriebsnummer des Betriebsteils A an, so sind die GKV-Monatsmeldungen vom Arbeitgeber unter der Betriebsnummer des Betriebsteils B abzugeben.

1.3

Frage
Dürfen für den gleichen Meldezeitraum mehrere GKV-Monatsmeldungen vom selben Arbeitgeber abgegeben werden?

Antwort
Nein. Meldungen mit Zeitüberschneidungen vom selben Arbeitgeber sind unzulässig.

1.4

Frage
Wird die GKV-Monatsmeldung oder deren Inhalt von den Krankenkassen an die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet?

Antwort
Nein. Die GKV-Monatsmeldung verbleibt ausschließlich im Bestand der Krankenkasse.

1.5

Frage
Hat der Insolvenzverwalter GKV-Monatsmeldungen abzugeben und entsprechende Antwortdatensätze der Krankenkassen zu berücksichtigen?

Antwort
Ja. Die GKV-Monatsmeldung ist wie jede andere DEÜV-Meldung vom Insolvenzverwalter abzugeben. Der Insolvenzverwalter hat überdies die von den Krankenkassen nach § 28h Abs. 2a Viertes Buch Sozialgesetzbuch übermittelten Informationen zum Anspruch auf Sozialausgleich und zur Anwendung der Gleitzone sowie der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze bei einer Mehrfachbeschäftigung zu berücksichtigen.

1.6

Frage
Müssen auch für Arbeitnehmer GKV-Monatsmeldungen abgegeben werden, die nach § 242b Abs. 6 SGB V regelmäßig keinen Anspruch auf Sozialausgleich haben (Personengruppenschlüssel 107, 121, 122, 123 und 144)?

Antwort
Ja. GKV-Monatsmeldungen sind auch für diese Arbeitnehmer abzugeben, sofern mehrere beitragspflichtige Einnahmen bezogen werden bzw. weitere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt werden, um zu erkennen, welche Arbeitnehmer keinen individuellen Zusatzbeitrag zu leisten haben.

1.7

Frage
Muss der Arbeitgeber auch weiterhin GKV-Monatsmeldungen abgeben, obwohl die Krankenkasse mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung mitgeteilt hat, dass kein Sozialausgleich mehr durchzuführen ist?

Antwort
Ja. GKV-Monatsmeldungen sind ungeachtet eines etwaigen tatsächlichen Anspruchs auf Sozialausgleich abzugeben.

1.8

Frage
Mit welchem Inhalt sind GKV-Monatsmeldungen für unständig Beschäftigte abzugeben, die regelmäßig nur an einzelnen Tagen innerhalb eines Kalendermonats beschäftigt sind?

Antwort
Die GKV-Monatsmeldung umfasst – eine durchgehende Versicherungspflicht unterstellt - regelmäßig den gesamten Abrechnungszeitraum, mithin also den vollen Kalendermonat. Die tatsächlichen Beschäftigungstage sind insoweit irrelevant.

1.9

Frage
Wie kann der Arbeitgeber gegenüber der Krankenkasse eine Änderung des Wertes im Feld AZVU (Aktenzeichen des Verursachers) anzeigen, sofern nicht die Betriebs- und Versicherungsnummer als führende Ordnungskriterien genutzt werden?

Antwort
Grundsätzlich kann mit jeder Entgeltmeldung (also auch mit der GKV-Monatsmeldung) oder optional mit dem Abgabegrund "62 - Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des" Beschäftigten eine Änderung des Wertes im Feld AZVU gemeldet werden.

1.10

Frage
Müssen für Versicherte der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) GKV-Monatsmeldungen abgegeben werden, obgleich die landwirtschaftliche Krankenkasse nicht in das reguläre Beitragsverfahren über den Gesundheitsfonds eingebunden ist und keine Zusatzbeiträge erhebt oder einen Sozialausgleich gewährt?

Antwort
Für Versicherte der LKK ist eine GKV-Monatsmeldung nicht vorgesehen. Die Meldung der Gesamtentgelte für die Berechnung der Gleitzonenfälle und der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze erfolgt in Einzelfällen durch die LKK manuell.

1.11

Frage
Ist es ratsam, allein aufgrund eines gespeicherten DEÜV-Merkmals im Entgeltabrechnungsprogramm zur Mehrfachbeschäftigung eine GKV-Monatsmeldung auszulösen?

Antwort
Nein. Allein aufgrund des Kennzeichens "Mehrfachbeschäftigung" sollte keine GKV-Monatsmeldung ausgelöst werden, da auch die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung zur Kennzeichnung "Mehrfachbeschäftigung" führt; diese Fälle lösen jedoch keine GKV-Monatsmeldung aus, sofern es sich um die erste geringfügige Beschäftigung handelt. Beim Zusammentreffen von Hauptbeschäftigung und jeder weiteren geringfügigen Beschäftigung ist die GKV-Monatsmeldung zu erstatten.

1.12

Frage
Welches Entgelt ist in der GKV-Monatsmeldung für Arbeitnehmer anzugeben, die von der gesetzlichen Rentenv...

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