Rz. 76
Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere:
Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt?
- In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO)
- In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO)
- In eine verbriefte Forderung?
- In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO)
- In einen Eigentumsverschaffungsanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO)
- In ein sonstiges Vermögensrecht? (§ 857 ZPO)
- In ein Anwartschaftsrecht? (an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an einer Forderung)
- In ein Anteilsrecht? (z. B. Bruchteilsgemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft)
- In ein Grundstücksrecht? (z. B. Grundschuld § 857 Abs. 4 ZPO, § 830 ZPO; Nießbrauch §§ 1030 ff. BGB)
- In ein sonstiges Recht? (z. B. Patent, Marke)
Wirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme?
- Zustellung an Drittschuldner? (§ 829 Abs. 3 ZPO)
- War Schuldner zu diesem Zeitpunkt Gläubiger des Drittschuldners?
Sind die Pfändungsschutzbestimmungen eingehalten? Insbesondere:
- unpfändbare Bezüge (§ 850a Nr. 1 bis 8 ZPO)
- bedingt pfändbare Bezüge (§ 850b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO)
- Einschränkungen bei Arbeitseinkommen (§§ 850c ff. ZPO)
- bei Sozialleistungen (§ 54 SGB I; §§ 850 ff. ZPO)
- bei sonstiger Forderung oder sonstigem Vermögensrecht (§ 851 ZPO)
Rechtsbehelfe?
Materiell-rechtliche Einwendungen gegen Vollstreckungsforderung?
- nach § 767 ZPO geltend zu machen
Vollstreckungsschutz durch Stellung von Anträgen?
- Antrag auf Erhöhung des nach §§ 850c, 850d und 850i ZPO unpfändbaren Betrags (§ 850f Abs. 1 ZPO)
- Antrag bei Änderung der Voraussetzungen (§ 850g ZPO)
- Antrag bei nicht wiederkehrend zahlbaren Bezügen (§ 850i ZPO)
- Antrag bei Pfändung von Bankguthaben beim Pfändungsschutzkonto (§ 850k Abs. 4 ZPO)
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