Rz. 76

Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere:

  1. Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt?

    • In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO)
    • In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO)
    • In eine verbriefte Forderung?
    • In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO)
    • In einen Eigentumsverschaffungsanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO)
    • In ein sonstiges Vermögensrecht? (§ 857 ZPO)
    • In ein Anwartschaftsrecht? (an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, an einer Forderung)
    • In ein Anteilsrecht? (z. B. Bruchteilsgemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft)
    • In ein Grundstücksrecht? (z. B. Grundschuld § 857 Abs. 4 ZPO, § 830 ZPO; Nießbrauch §§ 1030 ff. BGB)
    • In ein sonstiges Recht? (z. B. Patent, Marke)
  2. Wirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme?

    • Zustellung an Drittschuldner? (§ 829 Abs. 3 ZPO)
    • War Schuldner zu diesem Zeitpunkt Gläubiger des Drittschuldners?
  3. Sind die Pfändungsschutzbestimmungen eingehalten? Insbesondere:

  4. Rechtsbehelfe?

  5. Materiell-rechtliche Einwendungen gegen Vollstreckungsforderung?

  6. Vollstreckungsschutz durch Stellung von Anträgen?

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