8.1 Antrag auf Pfändung von Arbeitseinkommen – allgemein

 

Rz. 25

Seit dem 1.3.2013 ist das gesetzlich vorgegebene Muster gem. § 2 Nr. 2 ZVFV zwingend zu verwenden.

8.2 Einziehungsklage gegen Drittschuldner auf Arbeitslohn

 

Rz. 26

 

An das

Arbeitsgericht

Klage mit Streitverkündung

In dem Rechtsstreit (Klagerubrum)

Streitverkündender: ...

wegen Zahlung von Arbeitslohn

bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in seiner Vollmacht Klage und werde beantragen,

  1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR ... nebst ... % Zinsen hieraus seit dem ... zu zahlen,
  2. für die Zukunft, und zwar für die Dauer der Beschäftigung des Streitverkündungsempfängers bei ihr EUR ... monatlich, beginnend mit dem ..., bis zur völligen Abdeckung des Betrags von EUR ... nebst ... % Zinsen seit ... an den Kläger zu zahlen.

Dem ... (Name und Anschrift des Streitverkündungsempfängers) verkünde ich den Streit, verbunden mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beizutreten.

Begründung

Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ... (Az.: ...) hat der Kläger die Lohnforderung des Streitverkündungsempfängers gegen die Beklagte gepfändet. Seither steht sie ihm, soweit sie pfändbar ist, in Höhe des sich aus Hauptforderung, Kosten und Zinsen ergebenden Betrags zu. Die Beklagte ist von dem Kläger mehrfach, erstmals durch Einschreiben mit Rückschein vom ... (Beweis: Kopie dieses Schreibens), zur Abgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Erklärung nach § 840 ZPO und zur Zahlung der nämlichen Beträge aufgefordert worden. Die Beklagte hat nicht reagiert.

Der Streitverkündungsempfänger ist als ... bei der Beklagten beschäftigt. Laut dem einschlägigen Tarifvertrag für ... verdient er monatlich netto EUR ... (Beweis: Zeugnis des ..., Lohnbuchhalter bei der Beklagten). Er ist unterhaltspflichtig den nachfolgend aufgeführten Personen ... Pfändbar ist daher ein Betrag von EUR ... monatlich. Mindestens diesen Betrag hat die Beklagte an den Kläger für jeden Lohnfälligkeitstermin nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu zahlen, und zwar so lange, bis die Forderung des Klägers gegen den Streitverkündungsempfänger abgedeckt ist. Seit der Zustellung ist der Lohn ...mal fällig gewesen. Hieraus ergibt sich die Summe des Klageantrags zu 1. Der Kläger nimmt, die Klageforderung übersteigend, Bankkredit in Anspruch, den er mit ... % p. a. zu verzinsen hat (Beweis: beigefügte Bescheinigung der ABC-Bank).

Der Klageantrag zu 2. ist gerechtfertigt, weil die Beklagte sich bisher nachhaltig geweigert hat, auch nur einen Pfennig zu zahlen. Damit besteht die Besorgnis, dass sie dies auch in Zukunft tun wird.

gez. Rechtsanwalt

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