Der Arbeitgeber erhält zu jeder für den Zeitraum der Mehrfachbeschäftigung abgegebenen GKV-Monatsmeldung von der Einzugsstelle eine Information, ob das erzielte Gesamtentgelt die Beitragsbemessungsgrenze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen überschritten hat. Bei einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze erhalten die beteiligten Arbeitgeber zusätzlich das monatliche Gesamtentgelt je Sozialversicherungszweig für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum.

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