In der GKV-Monatsmeldung sind
- die Versicherungsnummer,
- Familien- und Vorname bei einer Namensänderung,
- die Beschäftigungszeit,
- die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs,
- Personen- und Beitragsgruppenschlüssel,
- das Kennzeichen für den Rechtskreis,
- die SV-Tage des zu meldenden Abrechnungsmonats,
- Midijob-Kennzeichen,
- das monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bzw. der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung berechnet wurden,
- das im Abrechnungsmonat einmalig gezahlte Arbeitsentgelt bis zur Höhe der anteiligen Jahres-BBG der Rentenversicherung
anzugeben. Dabei sind die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen der verschiedenen Versicherungszweige zu beachten.
Die GKV-Monatsmeldung ist mit dem Abgabegrund "58" zu erstellen.
Angabe des beitragspflichtigen Entgelts
In der GKV-Monatsmeldung sind das laufende und das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt getrennt anzugeben. Die Beträge sind ungerundet in Eurocent zu beziffern.
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