Ist eine Person gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten selbstständig erwerbstätig, unterliegt sie den Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn ein wesentlicher Teil der Tätigkeit, mindestens 25 %, im Wohnstaat ausgeübt wird. Für die Prüfung werden aus den erbrachten Dienstleistungen
- der Umsatz,
- die Arbeitszeit,
- das Einkommen und
- die Anzahl der Leistungen
herangezogen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen