Ein Gesundheitszeugnis ist eine zumeist ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen. Gesundheitszeugnisse können vom Arbeitgeber bei der Einstellung oder fortlaufend auf vertraglicher Grundlage verlangt werden. Zudem bestehen in bestimmten Branchen oder an bestimmten Arbeitsplätzen tarifvertragliche oder gesetzliche Pflichten zur Vorlage eines Gesundheitszeugnisses.
Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zu Gesundheitszeugnissen finden sich im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) in seinen arbeitsrechtlich relevanten Bereichen, insbesondere §§ 42 ff. IfSG, im Jugendarbeitsschutz in § 32 Abs. 1 JArbSchG, im See-Arbeitsrecht in § 81 Abs. 1 SeemG sowie in verschiedenen arbeitsschutzrechtlichen Verordnungen (§§ 40 f., 60 f. StrahlenSchutzVO, § 10 DruckluftVO, Anhang 1 Nr. 3.4 Abs. 5 und 4.1 Abs. 2 zur GefahrstoffVO). Tarifvertragliche Regelungen enthalten § 3 Abs. 4 TVöD sowie verschiedene Tarifverträge der Privatwirtschaft (zum Mantel-TV der Krankenkassenbeschäftigten (TGAOK) BAG, Urteil v. 25.1.2018, 2 AZR 382/17). Spezielle Anforderungen an die ausstellende Person ("Arbeitsmediziner") können sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ergeben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen