Gesundheitszeugnisse, wie sie z. B. für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) erforderlich sind, rechnen nicht zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Kosten für solche Bescheinigungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das gilt auch für sämtliche Gesundheitszeugnisse im Rahmen von Reihen-, Einstellungs-, Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen, einschließlich einer Sporttauglichkeitsuntersuchung.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Gesundheitszeugnisse zur Begründung einer Versicherung nicht fordern.

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