Aus der Doppelfunktion der Führungskraft ergibt sich, dass Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Führung zugleich der Verhaltens- und der Verhältnisprävention dienen. Wenn sich das Führungsverhalten in eine gesundheitsgerechte Richtung verändert, tut das der Gesundheit der Führungskräfte gut, und gleichzeitig verbessern sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten – also die Verhältnisse – und damit deren psychosoziale Gesundheit.

Diese Entwicklung kann grundsätzlich auf 2 Wegen geschehen, wie Abb. 2 zeigt:

  • indem Belastungen, wie z. B. krankmachende Äußerungen, reduziert werden,
  • indem Ressourcen aufgebaut werden, wie z. B. Anerkennung oder soziale Unterstützung durch die Führungskraft.

Abb. 2: 2 Wege zur Förderung der psychosozialen Gesundheit[1]

Psychosozialer Arbeitsschutz hat zum Ziel, die zwischenmenschlichen Arbeitsbedingungen salutogen zu gestalten, sodass sich alle am Arbeitsplatz wohlfühlen. Zwar trägt letztlich jeder einzelne im Betrieb Verantwortung für die eigene Gesundheit und auch für das Wohlbefinden im Umgang miteinander. Aber die Führungskräfte stehen aufgrund ihrer Mehrfachfunktion besonders im Fokus, nämlich mit ihrer eigenen Gesundheit, die gefördert werden soll, und mit ihrer Aufgabe, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und für ein gesundes Betriebsklima zu sorgen.

[1] Quelle: Matyssek, Führung und Gesundheit, 2009, S. 144.

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