Um ein umfassendes Bild von der Gesundheits- und Krankheitssituation im Unternehmen zu erhalten, geht der Trend zu einer integrativen Datenanalyse vieler Quellen. Diese Entwicklung wird dadurch unterstützt, dass die Arbeitgeber seit 1996 verpflichtet sind, Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze durchzuführen.

 
Wichtig

Daten, Quellen und Datenschutz

Neben den Krankenkassen-Daten lassen sich weitere Informationen nutzen

  • Unfallanzeigen und Anzeigen über Berufskrankheiten,
  • betriebsärztliche Daten,
  • Arbeitsplatz- und Personalinformationen.

Die folgenden Informationen können zusätzlich erhoben werden:

  • Mitarbeiter-Befragung (Arbeitsbelastungen und Gesundheitszustand),
  • arbeitsmedizinische Untersuchungen (zusätzliche betriebsärztliche Basisuntersuchungen),
  • Gefährdungs-Ermittlungen (Experten-Urteil zur Gefährdung und Belastung an Arbeitsplatz-Typen).

Bei der Datenerhebung und -analyse ist die Einhaltung des Datenschutzes selbstverständlich.

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