Begriff

Die am häufigsten zitierte und diskutierte gesundheitswissenschaftliche Definition von Gesundheit stellt die Definition der Welt-Gesundheitsorganisation, WHO von 1946 dar: "Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen … körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens … und nicht die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechlichkeit."

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz:
    "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
    Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden.
  • Verfassung der WHO von 1946. "Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung."
  • Art. 11, Europäische Sozialcharta von 1961. "Jedermann hat das Recht, alle Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, die es ihm ermöglichen, sich des besten Gesundheitszustandes zu erfreuen, den er erreichen kann."
  •  § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • SGB VII

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