OFD Karlsruhe, 3.4.2009, S 274.2/84 - St 221

Anlage: Tabelle zur Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge ab 2009

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat bereits im Jahr 2001 eine Tabelle zur Prüfung der Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften erstellt. Diese Tabelle wurde seinerzeit auch in der Fachliteratur veröffentlicht. In der Praxis hat sich diese Tabelle bewährt. Sie bietet einen Orientierungsmaßstab sowohl für die Finanzämter als auch für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und trägt damit zur Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren von Körperschaften bei. Dies gilt unabhängig davon, dass zur Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge in streitigen Einzelfällen die Heranziehung einer ausführlicheren Gehaltsstrukturuntersuchung erforderlich sein kann.

Da die Tabelle aus dem Jahr 2001 zwischenzeitlich veraltet ist, wurde den Finanzämtern des Landes Baden-Württemberg vor kurzem eine neue Tabelle bekannt gegeben. Auch diese Tabelle ist aus den Daten mehrerer Gehaltsstrukturuntersuchungen und eigenen Erkenntnisquellen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zusammengestellt.

Die neue, ab 2009 geltende Tabelle ist in der Anlage beigefügt. Ich rege an, dass Sie Ihre Mitglieder in geeigneter Form (z.B. über die Kammermitteilungen) über die neue Angemessenheitstabelle informieren.

Die allgemeinen Regelungen für die Angemessenheitsprüfung und zur Anwendung der Tabelle sind wie bisher dem BMF-Schreiben vom 14.10.2002, BStBl 2002 I S. 972, sowie der Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 17.4.2001 zu entnehmen.

 

Anlage

Angemessenheit der Geschäftsführergehälter ab 2009

Branchengruppe

Umsatz:

unter 2.500.000 EUR

Mitarbeiter: unter 20

Umsatz:

2.500.000 EUR bis 5.000.000 EUR

Mitarbeiter: 20 bis 50

Umsatz:

5.000.000 EUR bis 25.000.000 EUR

Mitarbeiter: 51 bis 100

Umsatz:

25.000.000 EUR bis 50.000.000 EUR

Mitarbeiter: 101 bis 500
Industrie/ Produktion 141.000 EUR – 182.000 EUR 177.000 EUR – 235.000 EUR 224.000 EUR – 260.000 EUR 279.000 EUR – 441.000 EUR
Großhandel 161.000 EUR – 198.000 EUR 173.000 EUR – 237.000 EUR 198.000 EUR – 257.000 EUR 260.000 EUR – 450.000 EUR
Einzelhandel 123.000 EUR – 152.000 EUR 131.000 EUR – 176.000 EUR 176.000 EUR – 213.000 EUR 212.000 EUR – 439.000 EUR
Freiberufler 159.000 EUR – 228.000 EUR 231.000 EUR – 272.000 EUR 270.000 EUR – 325.000 EUR 279.000 EUR – 478.000 EUR
Sonstige Dienstleistung 136.000 EUR – 182.000 EUR 188.000 EUR – 230.000 EUR 213.000 EUR – 265.000 EUR 242.000 EUR – 459.000 EUR
Handwerk 102.000 EUR – 145.000 EUR 136.000 EUR -191.000 EUR 184.000 EUR – 237.000 EUR 205.000 EUR – 364.000 EUR

Zur Anwendung der Tabelle vgl. BMF-Schreiben vom 14.10.2002, BStBl 2002 I S. 972, sowie Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 17.4.2001.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

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