Kurzbeschreibung
Die Checkliste dient der Festlegung der Vergütungsbestandteile und der Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung anhand der Vorgaben der Finanzverwaltung.
Checkliste: Angemessenheit der Gesamtvergütung
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Festlegung der Vergütungsbestandteile | Bewertung | s. Tz. | vorläufiger Betrag | evtl. Kürzung | endgültiger Betrag | |
1. | Festgehalt | Jahresbetrag | ||||
2. | Weihnachtsgeld | Jahresbetrag | ||||
3. | Urlaubsgeld | Jahresbetrag | ||||
4. | Pkw-Nutzung | Sachbezugswert für Zwecke der Lohnsteuer | ||||
5. | Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen | Sachbezugswert für Zwecke der Lohnsteuer | ||||
6. | Pensionszusage/Versorgung Berufs- und Dienstunfähigkeit | fiktive Jahresnettoprämie | ||||
7. | Direktversicherung | Jahresprämie bzw. bei Einmalzahlung - der anteilige Jahresbetrag | ||||
8. | Darlehensgewährung/Zinsvorteil | Differenz zum Marktzins | ||||
9. | Unfallversicherung | Jahresbeitrag | ||||
10. | Zuschuss zu freiwilligen Beiträgen zur Sozialversicherung | Jahresbeitrag | ||||
11. | Überlassung von Wohnraum | Mittelwert Kosten bzw. Marktmiete | ||||
Zwischensumme | ||||||
12. | Tantieme = max. 1/3 der Zwischensumme max. 50 % v. Wert in Zeile 15 | |||||
13. | Gesamtgehalt vorläufig/endgültig | Niedriger Betrag aus Zeile 17/18 | ||||
Überprüfung auf Angemessenheit | ||||||
Prognose: | ||||||
Prognosezeitraum: | ||||||
14. | Voraussichtlich erzielbarer Umsatz im Prognosezeitraum | |||||
15. | Voraussichtlich erzielbarer Gewinn (vor Gehalt und Ertragsteuern) im Prognosezeitraum | |||||
16. | Voraussichtliche Zahl der Arbeitnehmer | |||||
Mindestverzinsung (10-12 % des eingesetzten Kapitals) | ||||||
17. | Halbteilungsgrundsatz: Begrenzung der Gesamtvergütung auf 50 % des Wertes in Zeile 15 | |||||
18. | Angemessenes Gehalt nach internem Betriebsvergleich - Fremdgeschäftsführer (vorrangig anzusetzen) | |||||
19. | Angemessenes Gehalt nach Auswertung Gehaltsumfragen | |||||
20. | evtl. Anpassung an den angemessenen Betrag/Kürzung von Gehaltsbestandteilen (Eintrag in Spalte 4 Zeile 1-10) | |||||
21. | Festlegung des Tantiemeprozentsatzes | |||||
sonstige Festlegungen im Anstellungsvertrag: | ||||||
22. | Vereinbarung Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall | |||||
23. | Festlegung der Zahl der Jahresurlaubstage/Vereinbarung der Abgeltung nicht genommener Urlaubstage | |||||
24. | Regelung Reisekostenersatz | |||||
Alle Ansätze sind eingehend zu begründen |
Erläuterung zu Zeile 19:
Werte für Fremdgeschäftsführer | Umsatzklasse | Gesamtvergütung | Anzahl Arbeitnehmer | Gesamtvergütung |
Umfrage 1 | ||||
Spannweite von - bis | ||||
unteres Quartil | ||||
Median | ||||
oberes Quartil | ||||
Umfrage 2... | ||||
Auswahl des Ansatzes innerhalb der Spannweite und Begründung (unteres Quartil/Median/oberes Quartil - ertragsstarkes/ertragsschwaches Unternehmen etc.) | ||||
Auswahl des höchsten Wertes, der in den Umfragen für den gewählten Ansatz innerhalb der Spannweite ausgewiesen wird |
Erläuterung zu Zeile 21: Zu den Grundsätzen einer angemessenen Tantieme und deren Berechnung s. BMF, Schreiben v. 1.2.2002, IV A 2 - S 2742 -4/02, BStBl 2002 I S. 219.
Praxishinweis
In der Fachliteratur und in der Finanzverwaltung[1] wird teilweise in Anlehnung an Rechtsprechung des BFH[2] bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung ein Zuschlag von 20 % auf das angemessene Gehalt vorgenommen.
Dieser Zuschlag darf bei der Festlegung der angemessenen Vergütung, also in der Verhandlung zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht eingerechnet werden, es handelt sich nicht um eine Freigrenze[3]. Der Zuschlag ist bei der Überprüfung der vereinbarten Gesamtvergütung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte in Anrechnung zu bringen. Bezogen auf die o.a. Checkliste ist im Rahmen der Nachprüfung eine Gesamtausstattung von 120 % des in Zeile 13 ausgewiesenen Wertes nicht zu beanstanden.
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