Gesellschafter einer OHG sind steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer[1]. Sie sind Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2] erzielen. Für diese Einkünfte fällt bei den Gesellschaftern Einkommensteuer an. Auf Ebene der OHG werden die Einkünfte mit Gewerbesteuer belastet.

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