Geschenke eines (leitenden) Angestellten an Arbeitnehmer desselben Betriebs/Arbeitgebers, also an Kollegen und Mitarbeiter, sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Anders kann es sich verhalten, wenn der schenkende Arbeitnehmer eine erfolgsabhängige Entlohnung erhält oder andere Umstände den beruflichen Anlass belegen.[1]

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