Eine privat krankenversicherte Raumpflegerin arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 100 Euro; sie unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Vom 19.07. bis zum 22.08. nimmt die Raumpflegerin unbezahlten Urlaub und erzielt im Juli ein Arbeitsentgelt in Höhe von 65 Euro und im August ein Arbeitsentgelt in Höhe von 25 Euro.

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Juli beträgt 175 Euro (30 SV-Tage); die Beiträge zur Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:

Mindestbeitrag (18,6 % von 175,00 Euro =) 32,55 Euro
./. Arbeitgeberbeitragsanteil (15 % von 65,00 Euro =) 9,75 Euro
Arbeitnehmerbeitragsanteil   22,80 Euro

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für August beträgt 157,50 Euro (27 SV-Tage vom 01.08. bis zum 18.08. und vom 23.08. bis zum 31.08.); die Beiträge zur Rentenversicherung sind wie folgt aufzubringen:

Mindestbeitrag (18,6 % von 157,50 Euro =) 29,31 Euro
./. Arbeitgeberbeitragsanteil (15 % von 25,00 Euro =) 3,75 Euro
Arbeitnehmerbeitragsanteil   25,56 Euro
Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 0  1  0  0

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