Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens bei der Minijob-Zentrale zu melden. Näheres hierzu regelt das Gemeinsame Rundschreiben "Haushaltsscheckverfahrens" der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen