Gesetzlich krankenversichert Kein Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht als geringfügig Beschäftigter nach § 6 Abs. 1b SGB VI[1] Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI[2] Beitragsgruppenschlüssel Personengruppenschlüssel
ja X     6-1-0-0 109
ja   X   6-5-0-0 109
ja     X 6-0-0-0 109[3]
nein X     0-1-0-0 109
nein   X   0-5-0-0 109
nein     X 0-0-0-0 190[4][5]
[1] Der Der Beginn der Befreiung ist der Minijob-Zentrale im Meldeverfahren (Meldegrund 12) durch den Arbeitgeber mitzuteilen.
[2] Der Antrag ist vom Beschäftigten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu stellen.
[3] Die Beiträge zur Rentenversicherung sind an das berufsständische Versorgungswerk zu zahlen.
[4] Die Beiträge zur Rentenversicherung sind an das berufsständische Versorgungswerk zu zahlen.
[5] Die Erforderlich ist die Meldung des Beginns und des Endes der Beschäftigung unter Angabe des Personengruppenschlüssels 190 sowie die Abgabe der UV-Jahresmeldungen mit dem Meldegrund 92.

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