Geringfügig entlohnt Beschäftigte können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Werden lediglich Pauschalbeiträge anstelle von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung gezahlt, wirkt sich das gleichwohl auf die Rentenhöhe aus. Hier kann abgelesen werden, in welcher Höhe pro Beitragsjahr Rentenansprüche erworben werden.

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