Die Angaben zur Unfallversicherung sind im Meldeverfahren zur Sozialversicherung in Form einer gesonderten Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung, Abgabegrund "92") für jeden Arbeitnehmer zu übermitteln. Abgabefrist ist der 16.2. des Folgejahres der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung.

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