B. |
Angestellte, welche die Berufsausbildung durch Prüfung als Verkäufer/in, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation, Bürokaufmann/-kauffrau, Drogist/in, Reiseverkehrskaufmann/-frau, Schauwerbegestalter/in mit Erfolg abgeschlossen haben. Gleichgestellt werden
- eine andere abgeschlossene kaufmännische oder fachbezogene handwerkliche Berufsausbildung, die für eine Tätigkeit im Einzelhandel anwendbar ist und am betreffenden Arbeitsplatz verwertet wird, wie beispielsweise: Fernsehtechniker/in im Rundfunk- und Fernsehverkauf, Tischler/in im Möbelverkauf usw.;
- eine kaufmännische oder technische Tätigkeit von vier Jahren;
- eine bestandene Gesellenprüfung mit einem weiteren Jahr kaufmännischer oder technischer Tätigkeit im gleichen Fachgebiet;
der halbjährige Besuch einer Handelsschule mit vollen Tageskursen und mit weiteren zweieinhalb Jahren kaufmännischer Tätigkeit, der einjährige Besuch einer Handelsschule mit vollen Tageskursen und mit weiteren zwei Jahren kaufmännischer Tätigkeit, der zweijährige Besuch einer Handelsschule mit vollen Tageskursen und mit einem weiteren Jahr kaufmännischer Tätigkeit. Fehlt die Voraussetzung der vollen Tageskurse, wird der Schulbesuch nur zur Hälfte angerechnet.
Gehaltsgruppe 2 a Angestellte mit einfacher Tätigkeit
Beispiele: |
Verkäufer/innen, auch wenn sie kassieren |
|
Angestellte im Büro |
|
- in allgemeiner Buchhaltung |
|
- Lohnbuchhaltung |
|
- Einkauf |
|
- Kalkulation |
|
- Kreditbüro |
|
- Rechnungsprüfung |
|
- Registratur, Statistik u.ä. |
|
|
|
Stenotypisten/innen, Phonotypisten/innen |
|
|
|
Telefonisten/innen, die bis zu 3 Amtsanschlüsse bedienen |
|
|
|
Angestellte mit kaufmännischer Tätigkeit in Warenannahme, Lager und Versand |
|
|
|
Kontrolleure/innen an Packtischen und Warenausgaben |
|
|
|
Personalpförtner/innen |
|
|
|
Schauwerbegestalter/innen |
|
|
|
Angestellte in Werbeabteilungen |
|
|
ab 1.7.1995 |
|
|
|
1. |
Berufsjahr |
DM 2373,– |
2. |
Berufsjahr |
DM 2373,– |
3. |
Berufsjahr |
DM 2518,– |
4. |
Berufsjahr |
DM 2587,– |
5. |
Berufsjahr |
DM 2815,– |
|
nach dem 5. Berufsjahr |
DM 3173,– |
Gehaltsgruppe 2 b Angestellte mit zusätzlichen Tätigkeiten in einem entsprechend übertragenen Aufgabenkreis. Angestellte im Verkauf erhalten ein um DM 100,00 über dem Gehalt des jeweiligen Berufsjahres der Gehaltsgruppe 2 a liegendes Gehalt, wenn sie im erheblichen Umfang, aber nicht überwiegend, zusätzliche Tätigkeiten ausüben, die die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppe 3 oder einer höheren Gehaltsgruppe erfüllen. Teilzeitkräfte erhalten den obigen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. Darüber hinaus werden in diese Gruppe Angestellte eingruppiert, die folgende Tätigkeiten ausüben: Tätigkeiten, welche
- die Vermittlung von Waren- und Verkaufskunde
- oder rechtliche vorgeschriebene verkaufsnotwendige Sachkundenachweise
- oder Personaleinsatz/Personalplanung
- oder die Verantwortung für die Arbeitsleistung einer Abteilung oder eines Fachbereiches beinhalten.
Bei Angestellten, die eine dreijährige Berufsausbildung mit Abschlußprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987 oder als Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation, Reiseverkehrskaufmann/-frau, Drogist/in, Schauwerbegestalter/in oder Fleischfachverkäufer/in nachweisen, gelten nach erfolgreicher Abschlußprüfung die ersten beiden Berufsjahre als zurückgelegt. Die Eingruppierung erfolgt in das 3. Berufsjahr der Gehaltsgruppe 2 a bzw. 2 b. Verkäufer/innen, die die Verkäuferprüfung abgelegt haben, werden nach abgeschlossener Berufsausbildung in das 1. Berufsjahr der Gehaltsgruppe 2 a bzw. 2 b eingruppiert. Gehaltsgruppe 3 Angestellte mit einer Tätigkeit, die erweiterte Fachkenntnisse in einem entsprechend übertragenen Aufgabenkreis erfordert.
Beispiele: |
Erste Verkäufer/innen |
|
Lagererste |
|
Abteilungsaufsichten |
|
Filialleiter/innen in unselbständig geführten Geschäften |
|
Telefonisten/innen, die mehr als 3 Amtsanschlüsse bedienen |
|
Erste Schauwerbegestalter/innen |
|
Gehobene Kräfte in |
|
Buchhaltung |
|
Lohnbuchhaltung |
|
Einkauf |
|
Kalkulation |
|
Kreditbüro |
|
Rechnungsprüfung |
|
Registratur |
|
Statistik |
|
Warenannahme |
|
Lager |
|
Versand u.ä. |
|
Kassierer/innen |
|
Exportfakturisten/innen |
|
Importfakturisten/innen |
|
Stenotypisten/innen, die nach kurzen Angaben Schriftwechsel erledigen |
|
Reisende |
|
ab 1.7.1995 |
|
|
1. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe |
DM 2776,– |
2. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe |
DM 2930,– |
3. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe |
DM 3032,– |
4. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe |
DM 3257,– |
5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gru... | |