A.

Angestellte ohne abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

Gehaltsgruppe 1 ab 1.7.1995
   
1. Jahr der Tätigkeit DM 1882,–
2. Jahr der Tätigkeit DM 2037,–
3. Jahr der Tätigkeit DM 2145,–
4. Jahr der Tätigkeit DM 2248,–

Mit Beginn des 5. Tätigkeitsjahres erfolgt die Eingruppierung in das 1. Berufsjahr bzw. 1. Tätigkeitsjahr derjenigen Gehaltsgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale überwiegend erfüllt werden.

 

B.

Angestellte, welche die Berufsausbildung durch Prüfung als Verkäufer/in, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation, Bürokaufmann/-kauffrau, Drogist/in, Reiseverkehrskaufmann/-frau, Schauwerbegestalter/in mit Erfolg abgeschlossen haben.

Gleichgestellt werden

  • eine andere abgeschlossene kaufmännische oder fachbezogene handwerkliche Berufsausbildung, die für eine Tätigkeit im Einzelhandel anwendbar ist und am betreffenden Arbeitsplatz verwertet wird, wie beispielsweise: Fernsehtechniker/in im Rundfunk- und Fernsehverkauf, Tischler/in im Möbelverkauf usw.;
  • eine kaufmännische oder technische Tätigkeit von vier Jahren;
  • eine bestandene Gesellenprüfung mit einem weiteren Jahr kaufmännischer oder technischer Tätigkeit im gleichen Fachgebiet;
  • der halbjährige Besuch einer Handelsschule mit vollen Tageskursen und mit weiteren zweieinhalb Jahren kaufmännischer Tätigkeit,

    der einjährige Besuch einer Handelsschule mit vollen Tageskursen und mit weiteren zwei Jahren kaufmännischer Tätigkeit,

    der zweijährige Besuch einer Handelsschule mit vollen Tageskursen und mit einem weiteren Jahr kaufmännischer Tätigkeit.

    Fehlt die Voraussetzung der vollen Tageskurse, wird der Schulbesuch nur zur Hälfte angerechnet.

Gehaltsgruppe 2 a

Angestellte mit einfacher Tätigkeit

Beispiele: Verkäufer/innen, auch wenn sie kassieren
  Angestellte im Büro
  - in allgemeiner Buchhaltung
  - Lohnbuchhaltung
  - Einkauf
  - Kalkulation
  - Kreditbüro
  - Rechnungsprüfung
  - Registratur, Statistik u.ä.
   
  Stenotypisten/innen, Phonotypisten/innen
   
  Telefonisten/innen, die bis zu 3 Amtsanschlüsse bedienen
   
  Angestellte mit kaufmännischer Tätigkeit in Warenannahme, Lager und Versand
   
  Kontrolleure/innen an Packtischen und Warenausgaben
   
  Personalpförtner/innen
   
  Schauwerbegestalter/innen
   
  Angestellte in Werbeabteilungen
    ab 1.7.1995
     
1. Berufsjahr DM 2373,–
2. Berufsjahr DM 2373,–
3. Berufsjahr DM 2518,–
4. Berufsjahr DM 2587,–
5. Berufsjahr DM 2815,–
  nach dem 5. Berufsjahr DM 3173,–

Gehaltsgruppe 2 b

Angestellte mit zusätzlichen Tätigkeiten in einem entsprechend übertragenen Aufgabenkreis.

Angestellte im Verkauf erhalten ein um DM 100,00 über dem Gehalt des jeweiligen Berufsjahres der Gehaltsgruppe 2 a liegendes Gehalt, wenn sie im erheblichen Umfang, aber nicht überwiegend, zusätzliche Tätigkeiten ausüben, die die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppe 3 oder einer höheren Gehaltsgruppe erfüllen.[1]

Teilzeitkräfte erhalten den obigen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.

Darüber hinaus werden in diese Gruppe Angestellte eingruppiert, die folgende Tätigkeiten ausüben:

Tätigkeiten, welche

  • die Vermittlung von Waren- und Verkaufskunde
  • oder rechtliche vorgeschriebene verkaufsnotwendige Sachkundenachweise
  • oder Personaleinsatz/Personalplanung
  • oder die Verantwortung für die Arbeitsleistung einer Abteilung oder eines Fachbereiches beinhalten.

Bei Angestellten, die eine dreijährige Berufsausbildung mit Abschlußprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987 oder als Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation, Reiseverkehrskaufmann/-frau, Drogist/in, Schauwerbegestalter/in oder Fleischfachverkäufer/in nachweisen, gelten nach erfolgreicher Abschlußprüfung die ersten beiden Berufsjahre als zurückgelegt.

Die Eingruppierung erfolgt in das 3. Berufsjahr der Gehaltsgruppe 2 a bzw. 2 b.

Verkäufer/innen, die die Verkäuferprüfung abgelegt haben, werden nach abgeschlossener Berufsausbildung in das 1. Berufsjahr der Gehaltsgruppe 2 a bzw. 2 b eingruppiert.

Gehaltsgruppe 3

Angestellte mit einer Tätigkeit, die erweiterte Fachkenntnisse in einem entsprechend übertragenen Aufgabenkreis erfordert.

Beispiele: Erste Verkäufer/innen
  Lagererste
  Abteilungsaufsichten
  Filialleiter/innen in unselbständig geführten Geschäften
  Telefonisten/innen, die mehr als 3 Amtsanschlüsse bedienen
  Erste Schauwerbegestalter/innen
  Gehobene Kräfte in
  Buchhaltung
  Lohnbuchhaltung
  Einkauf
  Kalkulation
  Kreditbüro
  Rechnungsprüfung
  Registratur
  Statistik
  Warenannahme
  Lager
  Versand u.ä.
  Kassierer/innen
  Exportfakturisten/innen
  Importfakturisten/innen
  Stenotypisten/innen, die nach kurzen Angaben Schriftwechsel erledigen
  Reisende
  ab 1.7.1995
   
1. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe DM 2776,–
2. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe DM 2930,–
3. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe DM 3032,–
4. Jahr der Tätigkeit in dieser Gruppe DM 3257,–
5. Jahr der Tätigkeit in dieser Gru...

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