Die Auswertung der erhobenen Daten kann in 3 Stufen erfolgen:

  1. Darstellung der Häufigkeiten (z. B. wie oft wurde etwas angekreuzt?) oder Berechnung eines Index, sofern dies aufgrund des eingesetzten Verfahrens/Instruments vorgesehen ist;
  2. Feststellen von auffälligen Werten, ggf. durch Benchmarks – sofern vorhanden. Diskussion und Bewertung der Ergebnisse in der Arbeitsgruppe oder mit Experten, sofern das Verfahren keine speziellen Grenzwerte vorsieht;
  3. Bei Einsatz von komplexen Befragungen können Zusammenhänge zwischen Belastung und Beanspruchung sowie weitere Fragestellungen mittels Inferenzstatistik geprüft werden.

Unabhängig der Art der Auswertung sollte die Ergebnisdarstellung einfach und gut lesbar erfolgen. Auffälligkeiten und ggf. auch deren Aussagekraft (z. B. Ausmaß der Fehlbelastung) sollten direkt erkennbar sein, sodass eine entsprechende Diskussion über die Bedeutung und mögliche Ursachen entstehen kann. Auf Basis dieser Ursachenanalyse müssen Maßnahmen abgeleitet werden können. Ergaben sich keine oder nur in geringem Maße Anhaltspunkte für Fehlbelastungen, kann das Verfahren der Prüfung damit vorerst beendet werden. Eine erneute Prüfung sollte dann spätestens alle 2 Jahre erfolgen. Sind Gefährdungen in erhöhtem Maße vorhanden, muss geprüft werden, ob bereits Maßnahmen eingeleitet werden können oder ob noch weitere Analysen sinnvoll sind.

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