Kennzahlen, vor allem ökonomische, gehören elementar zu jedem Unternehmen.[1] Viele Unternehmen führen eine Unfall- und Fehlzeitenstatistik, ggf. liegen auch Zahlen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitsschutz und Informationen aus der betriebsärztlichen Betreuung – soweit diese genannt werden dürfen – vor. Darüber hinaus gibt es auch den sog. Flurfunk, d. h. die Gespräche zwischen Beschäftigten, zwischen Beschäftigten und Betriebsrat, aber auch mit Führungskräften und Personalabteilung. In Summe lässt sich durchaus ein subjektives Stimmungsbild zur Thematik "psychische Belastungen" erstellen, welches noch durch harte Zahlen, wie Fehlzeiten, komplettiert wird.

Da dem Unternehmen aufgrund von Datenschutzbestimmungen keine Ursachen zu Krankschreibungen vorliegen, könnte von der Krankenkasse ein Gesundheitsbericht, d. h. eine Analyse des Fehlzeitengeschehens inklusive Diagnosen, erstellt werden. Da aber auch hier sichergestellt sein muss, dass keine Personen identifiziert werden, erstellen die Kassen einen solchen Bericht erst bei einer Anzahl von mind. 50 Versicherten.[2]

Diese Daten müssen nun zusammengetragen und in der Arbeitsgruppe, ggf. auch im Strategie-Workshop, diskutiert werden, sodass Erkenntnisse für die weitere Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung gewonnen werden. Sofern die betriebsinternen Arbeitsschutzexperten die Interpretation der Daten – z. B. die Frage danach, ob die vorliegenden Daten und Informationen überhaupt Hinweise auf psychische Fehlbelastungen aufzeigen – nicht selbst vornehmen können, sollten externe Experten hinzugezogen werden.

[2] Anmerkung: Diese Anzahl variiert von Kasse zu Kasse und stellt nur eine übliche Größe dar.

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