Die Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" der Bundesregierung und der Berufsgenossenschaften sieht im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende Schritte für die Gefährdungsbeurteilung vor:

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten,
  • Ermitteln der möglichen Gefährdungen,
  • Beurteilen der Gefährdungen,
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten),
  • Durchführung der Maßnahmen,
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Die Gefährdungsbeurteilung wird als Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen durchgeführt. Eine Aktualisierung der Ergebnisse ist notwendig bei:

  • Neubeschaffung von Arbeitsmitteln,
  • Einführung neuer Stoffe,
  • Änderung von Arbeits- und Verkehrsbereichen,
  • Änderung von Arbeitsverfahren und Tätigkeitsabläufen,
  • Änderung der Betriebsorganisation,
  • Änderung von gesetzlichen Vorgaben und Einstufungen,
  • Änderung des Standes der Technik,
  • Auftreten von Unfällen, Beinaheunfällen, Berufserkrankungen und anderen Erkrankungen.

In der Praxis hat es sich bewährt, Gefährdungsbeurteilungen im Turnus von 2 Jahren zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

 
Praxis-Tipp

Mitarbeiter einbeziehen

Die Beschäftigten kennen die Gefährdungen und Belastungen, denen sie täglich ausgesetzt sind, am besten. Deshalb sollten sie unbedingt in die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden. Sie können durch Mitarbeiterbefragungen, Mitarbeitergespräche im Rahmen von arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen, in Sicherheits- und Gesundheitszirkeln und in gemeinsamen Arbeitsplatzbesichtigungen in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden.

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