Kurzbeschreibung

Übersicht über die Gebühren im Arbeitsgerichtsverfahren (durch zwei Instanzen, mit einem Anwalt, einem Zeugen, Beendigung durch Urteil, Beispiele mit diversen Streitwerten) nach der Rechtslage ab dem 1.1.2021, wenn ab diesem Termin der unbedingte Klageauftrag an den Rechtsanwalt erteilt wurde bzw. die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen ist.

Gebühren in Arbeitsgerichtsverfahren

Nach der Rechtslage ab dem 1.1.2021[1] (durch 2 Instanzen, mit einem Anwalt, einem Zeugen, Beendigung durch Urteil, Beispiele mit diversen Streitwerten)

  500 EUR 1.500 EUR 5.000 EUR

I. Instanz

A. Gerichtskosten
EUR EUR EUR

2,0 Gerichtsgebühren ***

1 Zeuge 3 Std. à 25 EUR (Höchstsatz)

Fahrtkosten für den Zeugen (z.B. bei 20 km à 0,35 EUR)

Zustellungskosten mit Urkunde per Post (Beispiel)*

76,00

75,00

7,00

3,50

156,00

75,00

7,00

3,50

322,00

75,00

7,00

3,50
Summe 161,50 241,50 407,50
B. Anwaltskosten      

1,3 Verfahrensgebühr

1,2 Terminsgebühr

Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 Euro)

Abwesenheitsgeld (bis 4 Std.)

Fahrtkosten (z.B. bei 20 km à 0,42 EUR)

Mehrwertsteuer (19 %)

63,70

58,80

20,00

30,00

8,40

34,37

165,10

152,40

20,00

30,00

8,40

71,42

434,20

400,80

20,00

30,00

8,40

169,75
Summe 215,27 447,32 1.063,15
C. Kosten der I. Instanz 376,77 688,82 1.470,65

II. Instanz

A. Gerichtskosten
     

3,2 Gerichtsgebühren ***

1 Zeuge 4 Std. à 25 EUR (Höchstsatz)

Fahrtkosten für den Zeugen (z.B. bei 20 km à 0,35 EUR)

Zustellungskosten mit Urkunde per Post (Beispiel)*

121,60

100,00

7,00

3,50

249,60

100,00

7,00

3,50

515,20

100,00

7,00

3,50
Summe 232,10 360,10 625,70
B. Anwaltskosten**      

1,6 Verfahrensgebühr

1,2 Terminsgebühr

Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 EUR)

Abwesenheitsgeld (bis 4 Std.)

Fahrtkosten (z.B. bei 20 km à 0,42 EUR)

Mehrwertsteuer (19 %)

78,40

58,80

20,00

30,00

8,40

37,16

203,20

152,40

20,00

30,00

8,40

78,66

534,40

400,80

20,00

30,00

8,40

188,78
Summe 232,76 492,66 1.182,38
C. Kosten der II. Instanz 464,86 852,76 1.808,08
Gesamtkosten für beide Instanzen 841,63 1.541,58 3.278,73

* Fallen Gebühren an, sind 10 Zustellungen pro Verfahren kostenfrei.

Zustellung beträgt ab dem 1.1.2008 und auch ab dem 1.1.2021 pauschal 3,50 EUR (bei Zustellungen mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Justizbedienstete nach § 168 Abs. 1 ZPO nach KV Nr. 31002 GNotKG).

** In der zweiten Instanz muss die unterliegende Partei zusätzlich die Anwaltskosten der anderen Partei übernehmen.

*** Bei Beendigung des Verfahrens durch einen gerichtlichen Vergleich entfällt die in dem betreffenden Rechtszug angefallene Gebühr. Es entsteht aber eine zusätzliche Einigungsgebühr für den Anwalt in Höhe von 1,0 (Nr. 1003 VV RVG).

(Alle Angaben ohne Gewähr)

[1] Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021) v. 21.12.2021 (BGBl. I S. 3229).

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