Rz. 98

Die Umrechnung ausl. Einkünfte und Bezüge nach dem Mittelkurs für Ende September des Vorjahres dient der Verwaltungsvereinfachung.

Im Ausland gewährte Unterkunft und Verpflegung sind immer nach der SachBezV zu bewerten (Tz. 63.4.2.11 DA-FamEStG).[1] Dabei ist die Ländergruppeneinteilung[2] zu berücksichtigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge