Rz. 110

Weitere Voraussetzungen für den Abzug von Versicherungsleistungen als Sonderausgaben folgen aus Abs. 2 und 2a und (ab 1.1.2019) Abs. 2b (Rz. 174ff.).

Rz. 111–112 einstweilen frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge