Rz. 83

Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und die daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.

Es arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs zu gleicher Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, beide Teile sich aber regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ablösen. Der jeweils abgelöste Arbeitsplatz muss dabei nicht identisch sein, sondern es muss nur eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge