Rz. 60

Für diese Bereiche waren früher Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 105e GewO möglich.

Zur Sicherstellung des öffentlichen Interesses und einer funktionierenden Versorgung können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben beschäftigt werden.

 

Rz. 61

Unter Energieversorgungsbetrieben versteht man unabhängig von ihrer Rechtsform alle Betriebe, die private Haushalte, Unternehmen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen mit elektrischer Energie, Gas oder Wärme versorgen. Unter dem Begriff der Energieversorgungsbetriebe fallen etwa Elektrizitäts-, Gas-, Fernheiz- , Solar-, Windkraft- und Kernkraftwerke sowie Betriebe, die Fernleitungssysteme zum Transport von elektrischer Energie, Gas oder Erdöl betreiben.

 

Rz. 62

Wasserversorgungsbetriebe versorgen private Haushalte, Unternehmen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen mit Trink- und/oder Brauchwasser. Hierzu zählen etwa Wasserwerke, Stationen, Aufbereitungsanlagen und Leitungssysteme.

Unter die Ausnahmeregelung der Nr. 11 fallen auch Zulieferbetriebe, sofern dort Arbeiten erbracht werden, die zur Aufrechterhaltung der Energie- und Wasserversorgung unerlässlich sind.[1]

 

Rz. 63

Zur Abfallentsorgung zählen Betriebe, die Abfälle sammeln, abnehmen, befördern, umschlagen, behandeln, zwischen- oder endlagern, verwerten oder beseitigen. Als Beispiele sind Müllabfuhr, Müllverbrennungsanlagen, Tierkörperbeseitigungsanstalten und Straßenreinigungen zu nennen.

 

Rz. 64

Abwasserentsorgungsbetriebe übernehmen das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser.

 

Rz. 65

Das Gesetz erlaubt sämtliche für die Durchführung und Aufrechterhaltung des Betriebs an Sonn- und Feiertagen erforderlichen Arbeiten. Auch Wartungsarbeiten können durchgeführt werden, wenn diese für einen fortlaufenden Betrieb der Anlage notwendig sind oder aber wenn die Kosten einer Unterbrechung der Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zu unzumutbar hohen Ausfallkosten führen.

[1] Vgl. BT-Drucks. 12/6990 S. 40.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge