Für die Anwendung dieser Verordnung
a) |
bezeichnet der Begriff "Verordnung" die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; |
b) |
bezeichnet der Begriff "Durchführungsverordnung" diese Verordnung; |
c) |
gelten die in Artikel 1 der Verordnung festgelegten Begriffsbestimmungen. |
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