Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, muss der Antragsteller[1]:

  • innerhalb der letzten 2 Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, Auslandsbeschäftigung, Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben oder
  • Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z. B. Arbeitslosengeld I) unmittelbar vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, Auslandsbeschäftigung, Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung gehabt haben (das Kriterium "unmittelbar" ist erfüllt, wenn der Zeitraum nicht mehr als ein Monat beträgt) und
  • den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, Auslandsbeschäftigung, Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung stellen.

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