Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – versicherungsfrei sind, haben einen Anspruch auf Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber.[1] Dieser Arbeitgeberzuschuss ist beitragsfrei, soweit er auf den jeweils maximal bezuschussungsfähigen Betrag begrenzt ist.[2]
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