Kündigt der freiwillig versicherte Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft bei seiner bisherigen Krankenkasse, weil er zu einem Versicherungsunternehmen der PKV wechseln möchte, muss er die 12-monatige Bindungsdauer nicht einhalten.[1]

Die beschriebene Kündigungsfrist selbst ist jedoch auch bei einem Wechsel zu einem PKV-Unternehmen einzuhalten.

Gegenüber der bisherigen Krankenkasse muss der Arbeitnehmer allerdings nachweisen, dass der mit dem PKV-Unternehmen abgeschlossene Versicherungsvertrag einen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertigen Leistungsumfang beinhaltet.

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