Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen, wenn es die 12-monatige Bindungsfrist[1] erfüllt hat und in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln will.

Grundsätzlich ist dabei eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist so gestaltet, dass die freiwillige Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Diese Frist wird von dem Monat an gerechnet, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]

Entscheidend für die Kündigungsfrist ist dabei nicht der Tag der Absendung der Kündigungserklärung an die bisherige Krankenkasse, sondern der Tag des Eingangs der Kündigungserklärung bei der Krankenkasse.

Bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist die Abgabe einer Kündigungserklärung nicht vorgesehen; in diesem Fall ersetzt die Meldung der neuen Krankenkasse über die Ausübung des Wahlrechts die Kündigungserklärung des Mitglieds gegenüber der alten Krankenkasse.[3]

 
Praxis-Beispiel

Einzuhaltende Kündigungsfrist

Ein höherverdienender Arbeitnehmer ist seit Jahren freiwillig bei Krankenkasse A versichert. Da er die Krankenkasse wechseln möchte, erklärt er am 29.4. gegenüber Krankenkasse B die Aufnahme zum 1.6. Die Meldung der Krankenkasse B geht bei der Krankenkasse A am 2.5. ein.

Aufgrund der einzuhaltenden Kündigungsfrist kann die Mitgliedschaft nicht bereits zum 31.5. bei Krankenkasse A beendet werden. Vielmehr endet die Mitgliedschaft dort erst zum Ablauf des übernächsten Monats, gerechnet vom Tag des Eingangs der Meldung von Krankenkasse B. Die Mitgliedschaft bei Krankenkasse A endet also erst zum 31.7. Krankenkasse A teilt dies der Krankenkasse B im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens mit, sodass Krankenkasse B eine neue Meldung zum Krankenkassenwechsel zum 1.8. abzugeben hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge