Freifahrscheine, die Mitarbeiter der Deutschen Bahn erhalten, sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sie sind aber als Belegschaftsrabatte im Rahmen des Rabattfreibetrags lohnsteuerfrei. Der Arbeitgeber darf von den gewährten Freifahrscheinen den Freibetrag von 1.080 EUR pro Jahr abziehen.[1] Dabei ist es unerheblich, wenn vergleichbare, streckenunabhängige Tickets an Fremdkunden nicht verkauft werden. Für die Frage, ob Waren oder Dienstleistungen nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer erbracht werden, ist nicht auf die Art der Fahrkarte, sondern ausschließlich auf die Beförderungsleistung abzustellen, die unstreitig zu der unter den Rabattfreibetrag fallenden Produktpalette der Deutschen Bahn gehört.[2]

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