Sind Bundeswehrsoldaten in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, sind für die Beitragsberechnung grundsätzlich alle Einnahmen und Geldmittel heranzuziehen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten; ohne Rücksicht auf die steuerrechtliche Behandlung. Kostenlos mit den Zügen der Deutschen Bundesbahn durchgeführte Fahrten sind für gesetzlich versicherte Bundeswehrsoldaten allerdings beitragsfrei.

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